Unternehmen mit einem jährlichen Endenergiebedarf von mehr als 2,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) sind ab dem 1. Juli 2024 verpflichtet, ihre anfallende Abwärme bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zu melden. Diese Meldepflicht dient der Schaffung von Transparenz und der Förderung der Nutzung von Abwärme, um die Energieeffizienz zu steigern und den Umweltschutz zu unterstützen. Der Stichtag für die Meldung der Abwärmepotentiale ist der 31.12.2024.
Füllen Sie das Kontaktformular aus, oder melden Sie sich gerne direkt bei uns unter: 089/14303874.