Power Purchase Agreement (PPA)
Ein PPA ist ein langfristiger bilateraler Stromliefervertrag zwischen Stromerzeuger und Abnehmer — meist über 5 bis 20 Jahre und außerhalb der staatlichen Förderung.
Wie funktioniert es?
Im PPA sichern sich Abnehmer (z. B. Industriebetrieb) und Erzeuger (PV-, Wind- oder Bioenergie-Anlage) einen festen Strompreis über lange Laufzeit. Varianten: On-Site (Anlage auf dem eigenen Dach/Grundstück), Off-Site (Anlage extern, Lieferung über Netz), Sleeved (mit Versorger als Vermittler), Virtual/Financial (rein finanzielle Absicherung). PPAs sichern Preisrisiken auf beiden Seiten ab und ermöglichen Förder-freie EE-Projekte.
Ein Industriebetrieb mit 20 GWh Jahresverbrauch deckt 8 GWh über einen 10-Jahres-PPA mit einer 8-MWp-Freiflächen-PV ab. Vereinbarter Preis: 6,5 ct/kWh — Absicherung gegen Marktpreisschwankungen über 10 Jahre.
Für wen relevant?
Mittelständische und große Industriebetriebe mit hohem Verbrauch (ab ca. 5 GWh/Jahr) und Interesse an Preisstabilität, Klimazielen oder Herkunftsnachweisen. Auch für Anlagenbetreiber als Alternative zur Direktvermarktung.
Häufige Fragen
PPA strukturieren und verhandeln
Wir prüfen die Wirtschaftlichkeit, strukturieren die Verträge und verhandeln mit Erzeugern und Banken.
Mehr zu clever.BeschaffungVerwandte Begriffe
Direktvermarktung
Direktvermarktung bezeichnet den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energien direkt am Strommarkt — anstelle der festen EEG-Einspeisevergütung.
Spotmarkt / Day-Ahead-Markt
Der Day-Ahead-Markt ist der zentrale europäische Strombörsenmarkt, an dem Strom für den Folgetag in Stundenblöcken gehandelt wird. Die Preise bilden die Referenz für dynamische Stromtarife.
Arbeitspreis
Der Arbeitspreis ist der verbrauchsabhängige Bestandteil von Strom- und Netzentgelt-Tarifen — gemessen in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh).
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