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KUEBLL-Liste — Welche Unternehmen profitieren vom Industriestrompreis 2026?
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Steht mein Unternehmen auf der KUEBLL-Liste? Die vollständige Branchenübersicht!

Dezember 2025 · 8 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Ab 2026 sollen energieintensive Unternehmen über den Industriestrompreis entlastet werden. Wer profitiert, entscheidet die KUEBLL-Liste der EU-Kommission. Die Zuordnung erfolgt über den WZ-Code Ihres Unternehmens. Steht Ihre Branche auf Liste 1, sind Sie ohne Einzelnachweis anspruchsberechtigt.

Steht Ihr Unternehmen auf der KUEBLL-Liste?

Wählen Sie Ihre Branche aus. Wir prüfen sofort, ob Sie auf Liste 1 oder Liste 2 stehen und welche Förderung bzw. Subvention für Ihr Unternehmen in Frage kommt.

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Diese Branchen stehen auf Liste 1.

Diese Branchen stehen auf Liste 2 und von manchen Subventionen ausgenommen.

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Ab 2026 sollen energieintensive Unternehmen in Deutschland über den Industriestrompreis entlastet werden. Die EU erlaubt Rabatte von bis zu 50 % auf bis zu 50 % des Jahresstromverbrauchs. Welche Unternehmen konkret profitieren, entscheidet die sogenannte KUEBLL-Liste, eine Einstufung der EU-Kommission nach Branchen mit hohem Carbon-Leakage-Risiko.

Dieser Artikel erklärt, was die KUEBLL-Liste ist, warum der WZ-Code die entscheidende Rolle spielt und welche Branchen aktuell auf Liste 1 stehen.

Was ist die KUEBLL-Liste?

Die KUEBLL-Liste (Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien, englisch CEEAG) ist eine offizielle EU-Einstufung. Sie benennt Sektoren, die aufgrund hoher Stromkosten und starkem internationalem Wettbewerb Gefahr laufen, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern (Carbon Leakage).

Die Leitlinien unterscheiden zwei Kategorien:

  • Individuelle Optimierung der Beschaffungsstrategie: Rund 91 Sektoren und Teilsektoren mit einer Handelsintensität von mindestens 4 % und einer Stromkostenintensität von mindestens 5 %. Unternehmen dieser Branchen gelten ohne Einzelnachweis als beihilfeberechtigt.
  • Liste 2 — geringeres Risiko. Sektoren, die die CISAF-Kriterien individuell nachweisen müssen.

Warum der WZ-Code entscheidet

Die Zuordnung zu einer KUEBLL-Branche erfolgt über die Klassifikation der Wirtschaftszweige, aktuell in der Fassung WZ 2008 (das europäische Pendant ist NACE Rev. 2). Jeder Eintrag auf der KUEBLL-Liste entspricht einem konkreten WZ-Code.

Der WZ-Code Ihres Unternehmens ist damit der zentrale Nachweis für die Beihilfefähigkeit. Er steht üblicherweise im BAFA-Bescheid, in der Gewerbeanmeldung und in Meldungen an das Statistische Landesamt und beschreibt den wirtschaftlichen Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit (Schwerpunktprinzip).

Für die Prüfung, ob Ihr Unternehmen auf der KUEBLL-Liste steht, ist der erste Schritt deshalb einfach: Gleichen Sie Ihren WZ-Code mit der folgenden Liste ab. Die zugehörigen Codes sind in der offiziellen Fassung der KUEBLL (Anhang I) dokumentiert und können beim BAFA eingesehen werden.

Die vollständige Liste 1: Branchen mit erheblichem Carbon-Leakage-Risiko

Die folgenden Branchen sind in Anhang I der KUEBLL (Liste 1) explizit aufgeführt. Unternehmen aus diesen Sektoren haben Anspruch auf die Industriestrompreis-Subvention.

Bergbau und Gewinnung von Rohstoffen

  • Steinkohlenbergbau
  • Sonstiger NE-Metallerzbergbau
  • Gewinnung von Naturwerksteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer
  • Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale
  • Gewinnung von Salz
  • Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.

Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie

  • Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
  • Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse
  • Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine)
  • Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
  • Herstellung von Wermutwein und aromatisierten Weinen
  • Herstellung von Malz

Textil und Leder

  • Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
  • Weberei
  • Herstellung von Seilerwaren
  • Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus
  • Herstellung von Lederbekleidung

Holz, Papier und Zellstoff

  • Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
  • Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten
  • Herstellung von Holz- und Zellstoff
  • Herstellung von Papier, Karton und Pappe
  • Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe

Chemie, Pharma und Kunststoffe

  • Mineralölverarbeitung
  • Herstellung von Industriegasen
  • Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten
  • Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien
  • Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien
  • Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen
  • Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
  • Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen
  • Herstellung von Chemiefasern
  • Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
  • Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen
  • Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen

Glas und Keramik

  • Herstellung von Flachglas
  • Veredlung und Bearbeitung von Flachglas
  • Herstellung von Hohlglas
  • Herstellung von Glasfasern und Waren daraus
  • Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren
  • Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren
  • Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen
  • Herstellung von Sanitärkeramik
  • Herstellung von Isolatoren und Isolierteilen aus Keramik
  • Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen

Zement und mineralische Baustoffe

  • Herstellung von Zement
  • Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.

Metallerzeugung und -verarbeitung

  • Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
  • Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken
  • Herstellung von Kaltband (< 600 mm Breite)
  • Herstellung von kaltgezogenem Draht
  • Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium
  • Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn
  • Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer
  • Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen
  • Eisengießereien

Energie, Batterien und Elektronik

  • Aufbereitung von Kernbrennstoffen
  • Herstellung von elektronischen Bauelementen
  • Herstellung von Batterien und Akkumulatoren
Quelle: Anhang I der KUEBLL (Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission). Die vollständige Fassung inklusive der zugeordneten WZ-Codes ist öffentlich zugänglich auf den Seiten des BAFA sowie in den EU-Leitlinien auf EUR-Lex. Die offizielle Liste finden Sie hier. Stand: April 2026. Die konkrete Ausgestaltung des deutschen Industriestrompreises befindet sich in finaler Klärung.

Was bedeutet die Einstufung konkret?

Unternehmen auf Liste 1 sind voraussichtlich ohne individuellen Nachweis anspruchsberechtigt. Der Antrag bleibt erforderlich, die Branchenzugehörigkeit gilt jedoch als erfüllt.

Unternehmen, die nicht auf Liste 1 stehen, haben in der Praxis kaum Chancen auf den Industriestrompreis. Zwar sieht die KUEBLL formal auch für Liste-2-Branchen eine Einzelfallprüfung vor, die tatsächliche Zugänglichkeit ist jedoch gering. Insbesondere, da der Industriestrompreis Unternehmen, die auf Liste 2 stehen, konsequent von dem Anspruch ausschließt. In vergleichbaren Programmen war es in der Vergangenheit so, dass Nachweise zu Handels- und Stromkostenintensität auf Basis eines geprüften Dreijahreszeitraums erbracht werden mussten, und so durch Einzelfallprüfung Zugang zu Förderprogrammen erhalten konnten. Für nicht-gelistete Sektoren ist der Industriestrompreis nach aktuellem Stand faktisch nicht erreichbar.

An die Förderung sind zwei ökologische Gegenleistungen geknüpft. Mindestens 50 % der erhaltenen Beihilfe müssen innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestiert werden, beispielsweise in erneuerbare Energien, Energieeffizienz oder Flexibilität. Werden mindestens 80 % dieser Investitionsverpflichtung in Nachfrageflexibilität gesteckt, erhöht sich die Beihilfe um zusätzliche 10 %.

Mein Unternehmen steht nicht auf Liste 1, was jetzt?

Auch ohne direkten Zugang zum Industriestrompreis gibt es wirksame Hebel zur Senkung der Energiekosten:

  • Netzentgeltoptimierung durch Lastspitzenkappung und atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV
  • Eigenerzeugung mit PV, BHKW oder Batteriespeichern
  • Vermarktung von Flexibilität an den Kurzfristmärkten
  • Dynamische Beschaffung und Bilanzkreisoptimierung

Ergänzt werden kann das Ganze durch ein intelligentes dynamisches Lastmanagement (z. B. das cleverEMS), das Lasten in Echtzeit erfasst und flexible Verbraucher automatisiert steuert. So lassen sich die Einsparpotenziale deutlich erhöhen.

Fazit

Die KUEBLL-Liste 1 ist die zentrale Eintrittstür zum Industriestrompreis. Wer seinen WZ-Code prüft und sich auf der Liste wiederfindet, kann die Förderung ab 2026 nutzen. Für alle anderen bleiben strukturelle Kostensenkungshebel, die sich mit einem intelligenten Energiemanagement erschließen lassen.

cleverwatt begleitet Unternehmen end-to-end: Wir prüfen die Anspruchsberechtigung, übernehmen die Beantragung des Industriestrompreises und die gesamte Abwicklung mit den zuständigen Stellen. Darüber hinaus identifizieren und realisieren wir die wirtschaftlich sinnvollsten Energieeffizienzmaßnahmen, von Batteriespeichern über Strom-PPAs bis hin zu Lastflexibilisierung mit dem cleverEMS, damit Sie die Förderbedingungen erfüllen und Ihre Energiekosten nachhaltig senken.

Steht Ihr Unternehmen auf Liste 1?

Wir prüfen Ihren WZ-Code, klären die Anspruchsberechtigung und übernehmen den gesamten Antragsprozess für den Industriestrompreis. Dazu identifizieren wir die wirtschaftlich sinnvollsten Energieeffizienzmaßnahmen für Ihren Betrieb. Sprechen Sie uns an!

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