Individuelle Netzentgelte (§ 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV)
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV reduzieren das Netzentgelt für Großverbraucher mit besonders gleichmäßigem Stromverbrauch — bis zu 90 % auf den regulären Tarif.
Wie funktioniert es?
Voraussetzungen: mindestens 10 GWh Jahresverbrauch und mindestens 7.000 Benutzungsstunden pro Jahr (Jahresverbrauch geteilt durch Jahresspitze). Wer diese Hürden nimmt, kann mit dem Netzbetreiber ein individuelles, deutlich reduziertes Netzentgelt vereinbaren. Die Reduktion staffelt sich: 7.000 h → 20 %, 7.500 h → 15 %, 8.000 h → 10 % des regulären Entgelts.
Ein Betrieb mit 25 GWh Jahresverbrauch und 7.500 Benutzungsstunden zahlt statt 600.000 € regulärem Netzentgelt nur 15 % davon — Ersparnis 510.000 € pro Jahr.
Für wen relevant?
Industriebetriebe mit hohem, gleichmäßigem Verbrauch — typisch Grundlast-Branchen wie Papier, Glas, Chemie, Rechenzentren und Folienproduktion.
Häufige Fragen
Anspruch auf individuelle Netzentgelte prüfen
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Mehr zu clever.BeratungVerwandte Begriffe
Benutzungsdauer (Benutzungsstunden)
Die Benutzungsdauer ist eine Kennzahl, die angibt, wie gleichmäßig ein Verbraucher seine Bezugsleistung im Jahr ausnutzt — berechnet als Jahresverbrauch geteilt durch Jahreshöchstlast.
Netzentgelte
Netzentgelte sind die Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes. Sie bestehen meist aus Arbeits- und Leistungspreis, dazu kommen Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb sowie weitere Umlagen.
Atypische Netznutzung
Atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ermöglicht ein reduziertes Netzentgelt, wenn ein Verbraucher seine Höchstlast vorhersehbar außerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers bezieht.
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