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Netzentgelte & Regulatorik

Atypische Netznutzung

Atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ermöglicht ein reduziertes Netzentgelt, wenn ein Verbraucher seine Höchstlast vorhersehbar außerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers bezieht.

Wie funktioniert es?

Jeder Netzbetreiber veröffentlicht jährlich seine Hochlastzeitfenster (HLZF) — typisch Werktage abends im Winter. Liegt die individuelle Höchstlast eines Verbrauchers nachweislich und vorhersehbar außerhalb dieser Fenster, kann ein individuelles, reduziertes Netzentgelt vereinbart werden. Die Höhe der Reduktion hängt vom Netzbetreiber, der Spannungsebene und der nachgewiesenen Atypik ab.

Rechenbeispiel

Ein Betrieb mit 800 kW Jahresspitze, die regelmäßig außerhalb der HLZF auftritt, kann je nach Netzgebiet und individueller Vereinbarung eine spürbare Senkung des Leistungspreis-Anteils erreichen — die konkrete Höhe ist im Einzelfall mit dem Netzbetreiber zu prüfen.

Für wen relevant?

Geeignet für Verbraucher mit klar verschiebbarem Lastprofil und Betriebszeiten, die sich gezielt aus den HLZF heraushalten lassen — etwa Kältelogistik, Wasserwerke, Galvanik. Mindestens 100.000 kWh/Jahr Voraussetzung.

Häufige Fragen

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Jakob Ackermann, Geschäftsführer, cleverwatt

Jakob Ackermann

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