§ 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen)
§ 14a EnWG verpflichtet Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen, Wallboxen, Speicher) zur Netzdienlichkeit — im Gegenzug für reduzierte Netzentgelte.
Wie funktioniert es?
Seit 2024 müssen neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW Anschlussleistung dem Netzbetreiber Steuerzugriff ermöglichen. Im Bedarfsfall kann der Netzbetreiber die Leistung temporär auf 4,2 kW reduzieren. Im Gegenzug erhält der Betreiber ein reduziertes Netzentgelt — wahlweise Modul 1 (pauschaler Rabatt), Modul 2 (prozentualer Rabatt auf Arbeitspreis) oder Modul 3 (zeitvariables Netzentgelt).
Ein Gewerbebetrieb mit 4 Wallboxen à 22 kW (gesamt 88 kW) und Modul 2 spart bei 50.000 kWh Ladestrom und 60 % Arbeitspreis-Reduktion rund 900 € pro Jahr — bei voller Netzdienlichkeit.
Für wen relevant?
Privat- und Gewerbekunden mit neuen Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeichern. Für die meisten Betriebe interessant zur Senkung des Netzentgelt-Arbeitspreises auf den Stromanteil dieser Anlagen.
Häufige Fragen
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