Registrierende Leistungsmessung (RLM)
Die registrierende Leistungsmessung (RLM) erfasst den Stromverbrauch viertelstündlich und ist Pflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch oder über 100 kW Bezugsleistung.
Wie funktioniert es?
Ein RLM-Zähler misst kontinuierlich Wirk- und Blindleistung und übermittelt die Viertelstundenwerte automatisch an den Messstellenbetreiber. Daraus entsteht der Lastgang als Basis für die Abrechnung von Arbeits- und Leistungspreis. Im Gegensatz dazu erfasst die Standardlastprofil-Messung (SLP) nur den Jahresverbrauch und rechnet mit pauschalen Lastprofilen.
Ein Betrieb mit 250.000 kWh/Jahr erhält durch den Wechsel von SLP auf RLM erstmals einen verwertbaren Lastgang. Damit lassen sich Lastspitzen identifizieren, die unter dem pauschalen SLP-Tarif unsichtbar blieben.
Für wen relevant?
Pflicht für alle Letztverbraucher mit >100.000 kWh/Jahr oder >100 kW Bezugsleistung. Bei niedrigerem Verbrauch optional — sinnvoll, sobald Lastspitzen-Optimierung oder PV-Einspeisung relevant werden.
Häufige Fragen
Was Ihr Lastgang verrät
Wir analysieren Ihren RLM-Lastgang und zeigen die wichtigsten Einsparpotenziale in unter 48 Stunden auf.
Mehr zu clever.ReportVerwandte Begriffe
Lastgang
Der Lastgang ist die zeitliche Aufzeichnung des Stromverbrauchs eines Unternehmens in 15-Minuten-Intervallen über einen längeren Zeitraum.
Smart Meter (intelligentes Messsystem)
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway. Es erfasst Verbrauchswerte viertelstündlich und übermittelt sie verschlüsselt an berechtigte Marktteilnehmer.
Leistungspreis
Der Leistungspreis ist der Teil des Netzentgelts, der mit der höchsten Viertelstundenleistung des Jahres multipliziert wird — und damit der größte Hebel zur Netzentgeltreduktion bei RLM-Kunden.
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