IndustriestrompreisJetzt prüfen →
Lastmanagement & EMS

Registrierende Leistungsmessung (RLM)

Die registrierende Leistungsmessung (RLM) erfasst den Stromverbrauch viertelstündlich und ist Pflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch oder über 100 kW Bezugsleistung.

Wie funktioniert es?

Ein RLM-Zähler misst kontinuierlich Wirk- und Blindleistung und übermittelt die Viertelstundenwerte automatisch an den Messstellenbetreiber. Daraus entsteht der Lastgang als Basis für die Abrechnung von Arbeits- und Leistungspreis. Im Gegensatz dazu erfasst die Standardlastprofil-Messung (SLP) nur den Jahresverbrauch und rechnet mit pauschalen Lastprofilen.

Rechenbeispiel

Ein Betrieb mit 250.000 kWh/Jahr erhält durch den Wechsel von SLP auf RLM erstmals einen verwertbaren Lastgang. Damit lassen sich Lastspitzen identifizieren, die unter dem pauschalen SLP-Tarif unsichtbar blieben.

Für wen relevant?

Pflicht für alle Letztverbraucher mit >100.000 kWh/Jahr oder >100 kW Bezugsleistung. Bei niedrigerem Verbrauch optional — sinnvoll, sobald Lastspitzen-Optimierung oder PV-Einspeisung relevant werden.

Häufige Fragen

Praxis

Was Ihr Lastgang verrät

Wir analysieren Ihren RLM-Lastgang und zeigen die wichtigsten Einsparpotenziale in unter 48 Stunden auf.

Mehr zu clever.Report

Kontakt

Sprechen Sie uns an.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation.  Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Jakob Ackermann, Geschäftsführer, cleverwatt

Jakob Ackermann

Geschäftsführer, cleverwatt