Regulatorik

Atypische Netznutzung: So senken Sie Netzentgelte mit § 19 StromNEV

Mit der atypischen Netznutzung nach § 19 StromNEV können Unternehmen ihre Netz­entgelte drastisch reduzieren.

In der deutschen Energielandschaft, die von steigenden Kosten und der Notwendigkeit der Netzstabilisierung geprägt ist, suchen Industrie- und Gewerbeunternehmen nach wirksamen Strategien zur Kostenoptimierung. Eine der leistungsstärksten, aber oft übersehenen Möglichkeiten ist die Atypische Netznutzung gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Dieser Mechanismus ist kein bloßes regulatorisches Detail, sondern ein strategischer Hebel, der es Unternehmen ermöglicht, ihre Netzentgelte um bis zu 80% zu senken. Dieser Beitrag dient als umfassender Leitfaden für Geschäftsführer, Energiemanager und technische Leiter, um das volle Potenzial der Atypischen Netznutzung zu verstehen und durch intelligentes Lastgangmanagement und den Einsatz von einem Energiemanagementsystem zu erschließen.

1. Einleitung und Definition: Was ist Atypische Netznutzung?

Die Atypische Netznutzung ist eine Sonderform der Netznutzung, die gesetzlich in § 19 StromNEV verankert ist. Sie beschreibt ein Verbrauchsverhalten, bei dem die individuelle Jahreshöchstleistung eines Unternehmens – also der höchste gemessene Leistungsbezug innerhalb eines Jahres – vorhersehbar außerhalb der Spitzenlastzeiten des allgemeinen Versorgungsnetzes liegt.  

Im Gegensatz dazu steht die "typische" Netznutzung, bei der die Verbrauchsspitzen von Unternehmen mit den allgemeinen Spitzenlastzeiten des Stromnetzes zusammenfallen. Diese typischen Lastspitzen, beispielsweise am Vormittag oder frühen Abend, treiben die Notwendigkeit für den Ausbau und die Instandhaltung der Netzinfrastruktur maßgeblich voran, was sich in hohen Netzentgelten für alle Verbraucher niederschlägt.

Was ist der volkswirtschaftliche Zweck und die Rolle der Hochlastzeitfenster?

Der volkswirtschaftliche Zweck der Atypischen Netznutzung ist die Stabilisierung der Stromnetze. Durch finanzielle Anreize sollen Großverbraucher motiviert werden, ihre Lastspitzen gezielt in lastschwache Zeiten zu verlagern. Dieses netzdienliche Verhalten glättet die Lastkurve des Gesamtnetzes, reduziert die Belastung der Infrastruktur und kann den kostspieligen Netzausbau verlangsamen oder sogar vermeiden. Es entsteht eine Win-Win-Situation: Das Unternehmen profitiert von erheblich reduzierten Netzentgelten, während das Stromnetz stabiler und effizienter betrieben werden kann.  

Das zentrale Instrument zur Definition dieser Spitzenlastzeiten sind die sogenannten Hochlastzeitfenster (HLZ). Jeder der rVerteilnetzbetreiber in Deutschland veröffentlicht jährlich für das Folgejahr spezifische Zeitfenster, in denen das jeweilige Netz historisch die höchste Auslastung aufweist. Für ein Unternehmen, das die Atypische Netznutzung anstrebt, sind diese HLZ der entscheidende Faktor: Die eigene Jahreshöchstleistung darfnicht in eines dieser Zeitfenster fallen.

Diese Regelung, die in ihren Grundzügen seit 2005 besteht, stammt aus einer Zeit, die von zentralen, fossilen Kraftwerken und vorhersagbaren Lastprofilen geprägt war. Im heutigen Energiesystem, das durch den Ausbau volatiler erneuerbarer Energien und bidirektionale Stromflüsse gekennzeichnet ist, stößt diese starre, vergangenheitsbasierte Logik zunehmend an ihre Grenzen – ein kritischer Punkt, der später noch beleuchtet wird. Für die praktische Anwendung bleibt jedoch die Einhaltung der jährlich fixierten HLZ die unumstößliche Voraussetzung für die Kostensenkung.  

2. Die Voraussetzungen: Wann können Sie von § 19 StromNEV profitieren?

Um ein individuelles Netzentgelt im Rahmen der Atypischen Netznutzung zu erhalten, müssen Unternehmen eine Reihe von klar definierten qualitativen und quantitativen Kriterien erfüllen. Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass die Lastverschiebung tatsächlich einen nennenswerten netzdienlichen Effekt hat.

Die qualitative Grundvoraussetzung ist, dass die Abweichung des eigenen Lastprofils "vorhersehbar und erheblich" ist.Dies bedeutet, dass die Verlagerung der Leistungsspitze kein Zufallsprodukt sein darf, sondern das Ergebnis einer bewussten, planbaren und wiederholbaren betrieblichen Maßnahme sein muss.  

Die quantitativen Kriterien sind wie folgt:

  1. Die Erheblichkeitsschwelle: Dies ist die wichtigste Kennzahl. Die in den Hochlastzeitfenstern (HLZ) bezogene maximale Leistung muss um einen bestimmten Prozentsatz niedriger sein als die absolute Jahreshöchstleistung, die außerhalb der HLZ auftritt. Dieser Schwellenwert ist abhängig von der Spannungsebene, an die das Unternehmen angeschlossen ist.  
  2. Die absolute Mindestverlagerung (100 kW): Unabhängig von der prozentualen Schwelle muss die Differenz zwischen der Jahreshöchstleistung (außerhalb HLZ) und der maximalen Leistung innerhalb der HLZ mindestens 100 kW betragen. Dieses Kriterium filtert kleinere Verbraucher heraus und stellt sicher, dass nur Unternehmen mit signifikantem Verlagerungspotenzial profitieren.  
  3. Die Bagatellgrenze: Die durch die Atypik erzielte jährliche Netzentgeltersparnis muss mindestens 500 Euro betragen. Damit soll ein unverhältnismäßiger administrativer Aufwand für geringe Einsparungen vermieden werden.  
  4. Die Antragsfrist: Die Vereinbarung über das individuelle Netzentgelt muss der zuständigen Regulierungsbehörde (in der Regel die Bundesnetzagentur) bis spätestens zum 30. September des Vorjahres angezeigt werden.  
Die folgende Tabelle fasst die entscheidenden Erheblichkeitsschwellen zusammen:
Erheblichkeitsschwelle (in Prozent)

Ein entscheidender Punkt, der oft zu Verwechslungen führt: Für die Atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1StromNEV gibt es keine Mindestanzahl an Benutzungsstunden. Diese Anforderung von mindestens 7.000 Benutzungsstunden pro Jahr gilt ausschließlich für die stromintensive Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV, die sich an Unternehmen mit sehr konstantem, hohem Stromverbrauch (Bandlast) richtet. Die Atypik ist somit für eine weitaus größere Gruppe von Unternehmen mit flexiblen Lasten zugänglich.  

3. Finanzieller Vorteil: Individuelles Netzentgelt am Rechenbeispiel

Der finanzielle Anreiz der Atypischen Netznutzung ist erheblich und resultiert aus der Struktur der Netzentgelte für Großverbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM). Der größte Kostenblock ist hier oft nicht der reine Energieverbrauch (Arbeitspreis in ct/kWh), sondern der Leistungspreis (in €/kW). Dieser wird auf Basis der in einem einzigen 15-Minuten-Intervall gemessenen Jahreshöchstleistung berechnet. Eine einzige, kurze Lastspitze bestimmt also die Höhe der Netzentgelte für das gesamte Jahr.  

Genau hier setzt der Hebel der Atypischen Netznutzung an. Unternehmen haben die Wahl zwischen zwei Abrechnungsmodellen:

  • Standard-Netzentgelt: Der Leistungspreis wird mit der absoluten Jahreshöchstleistung multipliziert, unabhängig davon, wann diese auftritt.
  • Individuelles Netzentgelt: Werden die Kriterien der Atypik erfüllt, wird der Leistungspreis ausschließlich mit der höchsten Leistung multipliziert, die innerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfensterauftritt. Die (deutlich höhere) absolute Jahreshöchstleistung, die bewusst in die Nebenzeiten verlagert wurde, wird für die Berechnung ignoriert.  
Rechenbeispiel: Die Macht der Leistungsspitzenkappung

Um das enorme Einsparpotenzial zu verdeutlichen, betrachten wir ein fiktives Produktionsunternehmen mit Anschluss an der Mittelspannung (Erheblichkeitsschwelle: 20%).

Annahmen:

  • Jahresverbrauch: 1 GWh
  • Absolute Jahreshöchstleistung: 2.000 kW (tritt außerhalb des HLZ auf)
  • Leistungspreis des Netzbetreibers: 120 €/kW pro Jahr

Szenario A: Ohne Atypische Netznutzung Das Unternehmen steuert seine Lasten nicht aktiv. Die Jahreshöchstleistung von 2.000 kW fällt zufällig in ein Hochlastzeitfenster.

  • Berechnung der leistungspreisbasierten Netzentgelte: 2.000 kW×120 €/kW=240.000 €

Szenario B: Mit Atypischer Netznutzung Das Unternehmen implementiert ein intelligentes Lastgangmanagement. Es gelingt, die Leistungsspitze innerhalb der Hochlastzeitfenster auf maximal 1.500 kW zu begrenzen (Leistungsspitzenkappung). Die absolute Jahreshöchstleistung von 2.000 kW wird gezielt verlagert.

  • Die Kriterien sind erfüllt: Die Lastreduktion beträgt 500 kW (deutlich > 100 kW) und die prozentuale Abweichung liegt bei 25%.
  • Berechnung des individuellen Netzentgelts: 1.500 kW×120 €/kW=180.000 €(60.000 € Ersparnis)

Gesetzlich ist die Reduktion gedeckelt: Das individuelle Netzentgelt darf nicht weniger als 20% des regulären Entgelts betragen, die maximale Ersparnis liegt also bei 80%. Das Beispiel zeigt, dass bereits eine erfolgreiche Lastverschiebung Einsparungen in dieser Größenordnung ermöglicht.  

Des Weiteren existiert ein Wahlrecht für Unternehmen, die die Anforderungen an die Atpische Netnutzung erfüllen. Egal, ob die Benutzungsstunden über oder unter 2.500 liegen, so kann das Unternehmen entscheiden, nach welcher Basis dieses abgerechnet werden möchte (z.B. hoher Leistungspreis und geringer Arbeitspreis, oder niedriger Leistungspreis und hoher Arbeitspreis).

Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass diese Ersparnisse nicht aus dem Nichts entstehen. Die Mindereinnahmen der Netzbetreiber werden über den "Aufschlag für besondere Netznutzung" (ehemals § 19-StromNEV-Umlage) auf alle Stromverbraucher umgelegt. Der volkswirtschaftliche Nutzen entsteht nur dann, wenn die durch die Lastverschiebung vermiedenen Netzausbaukosten höher sind als die umgelegten Kosten.  

4. Praktische Umsetzung: Mit cleverem Energiemanagement zur Atypik

Die theoretischen Vorteile der Atypischen Netznutzung sind überzeugend, doch die praktische Umsetzung birgt Risiken. Die "Tyrannei des 15-Minuten-Intervalls" bedeutet, dass ein einziger Fehler – eine unkontrollierte Lastspitze während eines Hochlastzeitfensters – die gesamten Einsparungen eines Jahres zunichtemachen kann. Eine manuelle Steuerung, bei der Mitarbeiter Produktionsprozesse händisch an- und abschalten, ist daher extrem fehleranfällig und für einen verlässlichen Betrieb ungeeignet.

Die sichere und effiziente Lösung ist ein intelligentes Energiemanagementsystem (EMS), wie z.B. das cleverEMS. Ein solches System agiert als automatisierter Wächter und Steuermann für den Energieverbrauch des Unternehmens und stellt die Einhaltung der Atypik-Regeln sicher.  

Kernfunktionen eines intelligenten Energiemanagementsystems

Welche Aufgaben erfüllt ein für die Atypische Netznutzung optimiertes Energiemanagementsystem?

  1. Überwachung und Prognose: Das System kennt die vom Netzbetreiber für das laufende Jahr veröffentlichten Hochlastzeitfenster. Basierend auf historischen Daten und Produktionsplänen erstellt es Verbrauchsprognosen, um kritische Phasen vorausschauend zu erkennen.  
  2. Live-Monitoring des Lastgangs: Das EMS überwacht den Gesamtleistungsbezug vom Netz in Echtzeit. Es misst kontinuierlich die aktuelle Last und vergleicht sie mit dem vordefinierten Grenzwert für die Hochlastzeitfenster.  
  3. Automatisierte Steuerung und Leistungsspitzenkappung: Dies ist die Kernfunktion. Droht der Leistungsbezug während eines HLZ den Grenzwert zu überschreiten, greift das System automatisch ein. Es reduziert die Last, indem es gezielt auf flexible Betriebsmittel zugreift :  
  4. Flexible Verbraucher: Das System kann nicht-prozesskritische Verbraucher wie Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK), Pumpen, Druckluftkompressoren oder Kältemaschinen kurzzeitig drosseln oder abschalten. Ebenso kann die Ladeleistung von E-Fahrzeug-Flotten intelligent gesteuert und temporär reduziert werden.  
  5. Flexible Erzeuger und Speicher: Die effektivste Methode der Leistungsspitzenkappung ist der Einsatz von steuerbaren Erzeugern oder Speichern. Das EMS kann ein Blockheizkraftwerk (BHKW) hochfahren oder – idealerweise – einen Batteriespeicher entladen. Die Batterie liefert die benötigte Energie für die interne Lastspitze, sodass der Bezug aus dem öffentlichen Netz konstant unter dem Grenzwert bleibt, ohne dass die Produktion unterbrochen werden muss.  

Die Investition in ein EMS ist somit nicht nur eine Maßnahme zur Effizienzsteigerung, sondern primär eine unverzichtbare Risikomanagement-Strategie. Es ist die Versicherungspolice, die die im Rechenbeispiel gezeigten Einsparungen absichert. Darüber hinaus zwingt die Implementierung eines solchen Systems ein Unternehmen dazu, seine Energieinfrastruktur zu digitalisieren und seine Lasten zu analysieren. Dieser Prozess schafft eine Daten- und Steuerungsgrundlage, die weit über die Atypik hinausgeht und das Unternehmen für die Teilnahme an zukünftigen, dynamischeren Energiemärkten rüstet.

5. Kritische Betrachtung und Ausblick

Obwohl die Atypische Netznutzung ein wirksames Instrument zur Kostensenkung ist, unterliegt sie Herausforderungen und steht im Kontext der Energiewende zunehmend in der Kritik. Eine expertenbasierte Betrachtung muss diese Aspekte beleuchten, um eine fundierte strategische Entscheidung zu ermöglichen.

Herausforderungen der aktuellen Regelung

Die größten Herausforderungen der Atypischen Netznutzung sind:

  • Planungsunsicherheit: Die Hochlastzeitfenster werden jährlich neu festgelegt und veröffentlicht. Ein Zeitfenster, das in einem Jahr eine unkritische Nebenzeit war, kann im nächsten Jahr zu einem HLZ werden, was unter Umständen eine Anpassung der Produktionsplanung erfordert.  
  • Administrativer Aufwand: Das Antragsverfahren, die jährliche Nachweispflicht gegenüber der Bundesnetzagentur und die Kommunikation mit dem Netzbetreiber erfordern personelle und administrative Ressourcen.  
  • Systemischer Zielkonflikt mit der Energiewende: Dies ist der gravierendste Kritikpunkt. Da die HLZ auf historischen Gesamlastdaten basieren und nicht die volatile Einspeisung erneuerbarer Energien berücksichtigen, können paradoxe Situationen entstehen. Eine Studie des Fraunhofer FIT zeigt, dass Netzbetreiber gezwungen sein können, für Sommermonate mittags ein HLZ auszuweisen, weil es im Vorjahr an einem einzelnen Tag eine Lastspitze gab. Atypische Nutzer müssen dann ihren Verbrauch drosseln, obwohl gerade zu dieser Zeit ein Überfluss an günstigem Solarstrom im Netz verfügbar ist, der andernfalls teuer abgeregelt werden müsste. Die Regelung konterkariert hier aktiv das Ziel einer effizienten Integration Erneuerbarer.  
Ausblick: Von statischen Regeln zu dynamischen Märkten

Die starre Struktur des § 19 StromNEV ist (vermutlich) ein Auslaufmodell. Die Zukunft der Netzentgelte liegt in dynamischen, an der tatsächlichen Netzbelastung orientierten Preissignalen.

  • Ergänzende Konzepte: Die für die Atypik aufgebaute Flexibilität (z.B. ein Batteriespeicher) muss nicht ungenutzt bleiben. Sie kann zusätzlich auf anderen Märkten monetarisiert werden. Bei der Vermarktung von Flexibilität an den Regelenergiemärkten wird die Fähigkeit, die Leistung schnell zu erhöhen oder zu senken, als Dienstleistung zur Netzstabilisierung an die Übertragungsnetzbetreiber verkauft und vergütet.  
  • Zukünftige dynamische Netzentgelte (§ 14a EnWG): Die Zukunft hat bereits begonnen. Mit der Novelle des § 14a EnWG werden seit April 2025 für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen im Niederspannungsnetz zeitvariable Netzentgelte eingeführt. Statt eines einzigen HLZ gibt es hier mehrere Tarifstufen pro Tag (z.B. Hochtarif, Standardtarif, Niedertarif).

Die Kompetenzen und Technologien, die ein Unternehmen heute zur Meisterung der Atypischen Netznutzung aufbaut – Echtzeit-Monitoring, automatisierte Steuerung flexibler Lasten, vorausschauende Planung –, sind exakt die Fähigkeiten, die benötigt werden, um in der zukünftigen Welt der dynamischen Tarife erfolgreich zu sein. Die Atypische Netznutzung ist somit nicht nur ein Werkzeug für heutige Einsparungen, sondern ein strategisches Trainingsfeld für die Energiemärkte von morgen.

6. Abschluss

Die Atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV stellt für Industrie- und Gewerbeunternehmen eine der wirkungsvollsten Stellschrauben zur nachhaltigen Senkung der Energiekosten dar. Durch eine bewusste und planbare Verlagerung der eigenen Leistungsspitze aus den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers lassen sich die leistungspreisbasierten Netzentgelte um bis zu 80% reduzieren.

Die Kernvorteile im Überblick:

  • Direkte Kostensenkung: Massive Reduktion der jährlichen Netzentgelte.
  • Planungssicherheit: Fixierung des für die Abrechnung relevanten Leistungspreises durch Kappung der Lastspitze im HLZ.
  • Beitrag zur Netzstabilität: Aktive Unterstützung des Stromnetzes und Vermeidung von Netzausbaukosten.
  • Strategischer Einstieg: Aufbau von Know-how und technischer Infrastruktur (Energiemanagementsystem) für zukünftige, dynamische Energiemärkte.

Die Umsetzung erfordert eine präzise Analyse des eigenen Lastprofils und den Einsatz eines intelligenten Energiemanagementsystems, um die Einhaltung der Regeln sicher und automatisiert zu gewährleisten. Der erste Schritt ist die Analyse Ihres individuellen Potenzials.

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