Regulatorik
July 29, 2025
Atypische Netznutzung: So senken Sie Netzentgelte mit § 19 StromNEV
Mit der atypischen Netznutzung nach § 19 StromNEV können Unternehmen ihre Netzentgelte drastisch reduzieren.
Der Einfluss der 2.500 Benutzungsstunden Regel auf Netzentgelte und Batteriespeicher-Projekte
Haben Sie sich je gefragt, warum Ihre Netzentgelte so komplex strukturiert sind? Ein zentraler Mechanismus, den jedes Unternehmen mit Lastgangmessung kennen sollte, ist die 2.500-Stunden-Regel. Sie ist kein einfacher Tarif, sondern ein entscheidender Knickpunkt in der Kostenberechnung, der über die Rentabilität eines Batteriespeichers entscheiden kann.
Doch was genau besagt diese Regel? Warum kann ein Batteriespeicher sowohl positiv als auch negativ darauf einwirken? Und wie navigieren Sie Ihr Unternehmen sicher durch diese Komplexität, um Kostenfallen zu vermeiden?
Zuerst die Grundlage: Was sind "Benutzungsstunden"? Diese Kennzahl beschreibt, wie gleichmäßig Sie das Stromnetz belasten. Sie gibt an, wie viele Stunden pro Jahr Ihr Unternehmen theoretisch unter Volllast laufen müsste, um Ihren Jahresverbrauch zu erreichen.
Die Berechnung ist einfach, die Auswirkung enorm:
Beutzungsstunden = (Jahresarbeitsverbrauch i kWh) / (Höchste gemessene Leistungsspitze in kW)
Ein Betrieb mit konstanter Last hat hohe Benutzungsstunden, ein Betrieb mit seltenen, hohen Spitzen und ansonsten niedrigem Verbrauch weist geringe Benutzungsstunden auf. Basierend auf dem Ergebnis von 2.500 Stunden wendet Ihr Netzbetreiber eines von zwei Preismodellen an.
Der Schwellenwert wurde so konzipiert, dass die Gesamtkosten bei exakt 2.500 Stunden in beiden Modellen nahezu identisch sind. Es gibt also keinen plötzlichen Kostensprung, sondern einen Knick in der Kostenkurve, der die Optimierung so sensibel macht.
Hier wird es entscheidend, denn ein Batteriespeicher hat zwei gegensätzliche Effekte auf Ihre Benutzungsstunden:
Geht man davon aus, dass ein Unternehmen einen Batteriespeicher zur Lastspitzenkappung anschaffen möchte, da der Leistungspreis pro kW relativ hoch ist, jedoch nicht berücksichtigt, wieviel Leitung überhaupt gekappt werden kann, bevor man unter die 2.500 Stunden Regel fällt, so kann dies die kalkulierte Wirtschaftlichkei des Projektes nachhaltig beeinflussen.
Ist es besser, unter 2.500 Stunden zu bleiben, ode knapp darüber? Das hängt ganz vo Ihrer Ausgangssituation und den Gegebenheiten vor Ort ab (z.B. das Vorhanden sein einer PV-Anlage).
Die pauschale Empfehlung, die Schwelle nicht zu überschreiten, ist oft zu kurz gedacht. Die intelligente Lösung liegt in einer präzisen Simulation im Voraus. Man muss beide Szenarien durchrechnen:
Nur eine detaillierte Analyse, kann aufzeigen, welche Variante für Ihr spezifisches Lastprofil und Ihr Netzgebiet unterm Strich günstiger ist.
Ja, und diese Ausnahme ist für flexible Verbraucher Gold wert. Nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV können Unternehmen, deren Jahreshöchstlast planbar außerhalb der teuren Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers liegt, ein individuelles Netzentgelt beantragen.
Das Besondere daran: Der teure Leistungspreis wird dann nur noch auf Basis der (sehr geringen) Leistung während des Hochlastzeitfensters berechnet.
Hier kommt das Wahlrecht ins Spiel: Obwohl diese Unternehmen oft unter 2.500 Benutzungsstunden liegen, dürfen sie freiwillig die Tarifstruktur für Vielnutzer (>2.500 h) wählen. Das Ergebnis? Sie kombinieren einen extrem niedrigen Arbeitspreis mit einem Leistungspreis, der sich auf eine fast bei Null liegende Leistung bezieht. Dies kann die Netzentgelte massiv reduzieren.
In den meisten Fällen bedarf es einer aktiven Steuerung von Flexibilitäten durch ein intelligentes Enegiemanagementsystem, um die Anforderungen an die A-typische Netznutzung einzuhalten. Ein solches System stellt ceverwatt mt dem cleverEMS bereit. Es ist in der Lage Multi-Use case Optimierung durchzuführen und so neben der A-typischen Netznutzg weitere Anwendungsfälle wie die Erhöhung des PV-Eigenverbrauchs oder die Integration in den Spot-Markt abzubilden.