Regulatorik

Speichernetzentgelte & AgNes: Was die BNetzA plant und wie Unternehmen jetzt sparen

Was sich mit der neuen Netzentgeltsystematik für Unternehmen ändert und wie Sie jetzt richtig reagieren sollten, erfahren Sie hier

Die deutsche Netzentgeltwelt steht vor einem Paradigmenwechsel. Im Rahmen des AgNes-Verfahrens („Allgemeine Netzentgeltesystematik Strom“) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Orientierungspunkte veröffentlicht, die die Abrechnung für Stromspeicher und Industrieanschlüsse grundlegend reformieren.

Bisher wurden Netzentgelte primär nach der verbrauchten Energiemenge berechnet, während Speicher oft von Pauschalbefreiungen profitierten. Damit ist bald Schluss: Künftig entscheidet nicht mehr die Technik über die Kosten, sondern das netzrelevante Verhalten.

Dieser Leitfaden erklärt Geschäftsführern und Energiemanagern die neue Logik aus Finanzierungs- und Anreizfunktion sowie die entscheidenden Fristen für die Vorbereitung.

1. Wie ändert sich die Netzentgeltsystematik durch AgNes?

Die Finanzierungsfunktion soll sicherstellen, dass die Kosten der Netzinfrastruktur gerecht verteilt werden. Das neue System blendet die reine Energiemenge teilweise aus und fokussiert sich auf den tatsächlichen Leistungsbedarf.

Was ist die „Bestellleistung“?

In Zukunft bestimmen Netzanschlussnehmer selbst, welche maximale Leistung sie vertraglich aus dem Netz abrufen möchten.

  • Kapazitätspreis: Sie buchen eine feste Leistung (z. B. 2 MW) als „Reservierung“. Dafür zahlen Sie ein fixes Kapazitätsentgelt – unabhängig davon, ob Sie die Leistung voll ausschöpfen.
  • Arbeitspreis AP1 (Normaltarif): Solange Ihr Bezug innerhalb der bestellten Leistung bleibt, zahlen Sie den normalen Arbeitspreis.
  • Arbeitspreis AP2 (Überlasttarif): Überschreiten Sie Ihre Bestellleistung (z. B. 3 MW statt 2 MW), wird für den Überschuss ein deutlich höherer Preis fällig.

Unternehmer-Tipp: Die Bestellleistung wirkt wie eine Versicherung für Ihre Netzkapazität. Wer seine Spitzen durch ein Energiemanagementsystem (EMS) glättet, kann eine geringere Kapazität buchen und massiv Fixkosten sparen.

2. Welche Anreizfunktionen plant die BNetzA?

Zusätzlich zur Finanzierung führt die BNetzA Netzentgelte mit Anreizfunktion ein. Diese dienen nicht der Kostendeckung, sondern der Verhaltenslenkung:

  • Belohnung: Wer Strom bezieht, wenn das Netz unterlastet ist (z. B. nachts), erhält Rabatte oder Gutschriften.
  • Sanktion: Wer während der allgemeinen Spitzenlastzeiten (Hochlastzeitfenster) verbraucht, zahlt extra.
  • Fokus: Das System belohnt intelligentes Verhalten statt statischer Technologien.

Sonderfall Multi-Use-Speicher: Was gilt nach der EnWG-Novelle?

Für Speicherbetreiber ist die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 118 Abs. 6 EnWG) zentral. Die Kernlogik für Multi-Use-Konzepte sieht künftig so aus:

  1. Arbitrage bleibt befreit: Strom, der aus dem Netz geladen und wieder zurückgespeist wird (Netz → Speicher → Netz), ist von Netzentgelten befreit. Das schützt Handelsmodelle.
  1. Eigenverbrauch ist pflichtig: Strom, der im Betrieb verbraucht wird (Netz → Speicher → Verbraucher), gilt als normaler Letztverbrauch und ist entgeltpflichtig.
  1. MiSpeL-Anforderung: Um diese Ströme rechtssicher zu trennen, ist die Umsetzung der Mess- und Speicherlogik (MiSpeL) zwingend erforderlich.

3. Zeitplan: Wann treten die Änderungen in Kraft?

Die Einführungstermine wurden von der BNetzA präzisiert. Aktuell befindet sich das Verfahren in der Konsultationsphase (bis 27.02.2026).

Phase Zeitraum Fokus
Konsultation Bis 27.02.2026 Branchendialog zu den Orientierungspunkten.
Festlegung Ende 2026 Finale Regeln durch die BNetzA.
Vorbereitung 2027 - 2028 Technische Umstellung und Simulation der Lastprofile.
Anwendung Ab 2029 Start der neuen Entgeltwelt (Finanzierungs- und Anreizfunktion).

4. Wie sollten Unternehmer jetzt handeln?

Die neuen Regeln machen Flexibilität zu einer harten Währung. Wer blind abwartet, riskiert ab 2029 explodierende Netzentgelte durch teure AP2-Tarife.

  1. Lastprofile analysieren: Verstehen Sie schon heute Ihre Leistungsspitzen, um die optimale Bestellleistung für die Zukunft zu modellieren.
  1. Technologische Basis prüfen: Intelligente Steuerungssysteme, die auf Preissignale reagieren können, werden vom "Nice-to-have" zur wirtschaftlichen Notwendigkeit.
  1. Szenarien berechnen: Nutzen Sie die Jahre 2026/2027, um zu prüfen, ob Ihr Unternehmen zu den Gewinnern der Reform zählen wird.

5. Wie cleverwatt Sie unterstützt

cleverwatt macht die regulatorische Komplexität für Sie beherrschbar. Wir analysieren Ihre Laststruktur und modellieren transparent, wie sich die neue Logik auf Ihre Kosten auswirkt.

Ob die Anpassung der Bestellleistung, die Umsetzung der MiSpeL-Vorgaben oder die strategische Integration von Batteriespeichern: Wir sorgen dafür, dass Ihr Speicher kein Potenzial verschenkt.

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