Regulatorik
February 12, 2026
Speichernetzentgelte & AgNes: Was die BNetzA plant und wie Unternehmen jetzt sparen
Was sich mit der neuen Netzentgeltsystematik für Unternehmen ändert und wie Sie jetzt richtig reagieren sollten, erfahren Sie hier
Was sich mit der neuen Netzentgeltsystematik für Unternehmen ändert und wie Sie jetzt richtig reagieren sollten, erfahren Sie hier

Die deutsche Netzentgeltwelt steht vor einem Paradigmenwechsel. Im Rahmen des AgNes-Verfahrens („Allgemeine Netzentgeltesystematik Strom“) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Orientierungspunkte veröffentlicht, die die Abrechnung für Stromspeicher und Industrieanschlüsse grundlegend reformieren.
Bisher wurden Netzentgelte primär nach der verbrauchten Energiemenge berechnet, während Speicher oft von Pauschalbefreiungen profitierten. Damit ist bald Schluss: Künftig entscheidet nicht mehr die Technik über die Kosten, sondern das netzrelevante Verhalten.
Dieser Leitfaden erklärt Geschäftsführern und Energiemanagern die neue Logik aus Finanzierungs- und Anreizfunktion sowie die entscheidenden Fristen für die Vorbereitung.
Die Finanzierungsfunktion soll sicherstellen, dass die Kosten der Netzinfrastruktur gerecht verteilt werden. Das neue System blendet die reine Energiemenge teilweise aus und fokussiert sich auf den tatsächlichen Leistungsbedarf.
Was ist die „Bestellleistung“?
In Zukunft bestimmen Netzanschlussnehmer selbst, welche maximale Leistung sie vertraglich aus dem Netz abrufen möchten.
Unternehmer-Tipp: Die Bestellleistung wirkt wie eine Versicherung für Ihre Netzkapazität. Wer seine Spitzen durch ein Energiemanagementsystem (EMS) glättet, kann eine geringere Kapazität buchen und massiv Fixkosten sparen.
Zusätzlich zur Finanzierung führt die BNetzA Netzentgelte mit Anreizfunktion ein. Diese dienen nicht der Kostendeckung, sondern der Verhaltenslenkung:
Sonderfall Multi-Use-Speicher: Was gilt nach der EnWG-Novelle?
Für Speicherbetreiber ist die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 118 Abs. 6 EnWG) zentral. Die Kernlogik für Multi-Use-Konzepte sieht künftig so aus:
Die Einführungstermine wurden von der BNetzA präzisiert. Aktuell befindet sich das Verfahren in der Konsultationsphase (bis 27.02.2026).
Die neuen Regeln machen Flexibilität zu einer harten Währung. Wer blind abwartet, riskiert ab 2029 explodierende Netzentgelte durch teure AP2-Tarife.
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Ob die Anpassung der Bestellleistung, die Umsetzung der MiSpeL-Vorgaben oder die strategische Integration von Batteriespeichern: Wir sorgen dafür, dass Ihr Speicher kein Potenzial verschenkt.
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