Regulatorik

Steht mein Unternehmen auf der KUEBLL-Liste?

Erfahren Sie hier, welche Branchen auf der KUEBLL-Liste stehen und Anspruch auf den Industriestrompreis haben

Der Industriestrompreis ab 2026 zählt zu den bedeutendsten Fördermaßnahmen zur Entlastung energieintensiver Unternehmen in Deutschland. Doch welche Betriebe können den vergünstigten Preis nutzen? Und wie lässt sich die Förderfähigkeit des eigenen Unternehmens schnell und zuverlässig prüfen?

In diesem Leitfaden erklären wir, was hinter dem Industriestrompreis steckt, wie die KUEBLL-Liste aufgebaut ist, welche Branchen profitieren und welche Schritte Unternehmen jetzt durchführen sollten, um bestmöglich vorbereitet zu sein.

1. Was sind der Industriestrompreis und die KUEBLL-Liste?

Der Industriestrompreis (2026-2028) ist ein zeitlich begrenztes Förderinstrument, das energieintensive Industriebetriebe mit hohen Stromkosten entlasten soll. Grundlage bilden die EU-Klima-, Umwelt-, Schutz- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) sowie das CISAF-Verfahren (Carbon Intensity Sectoral Assessment Framework).

Ziel ist es, Carbon-Leakage-Risiken zu vermeiden – also die Abwanderung von Industrien ins Ausland aufgrund hoher Energiekosten. Unternehmen erhalten einen gedeckelten Strompreis, müssen jedoch 50 Prozent der Förderung verpflichtend in Dekarbonisierung investieren: erneuerbare Energien, Batteriespeicher, Lastflexibilität, Energieeffizienz und ähnliche Maßnahmen.

Erfahren Sie in unserem separaten Artikel (Link) mehr über die Berechnung und Förderbedingungen des Industriestrompreises.  

2. Wer steht auf der KUEBLL-Liste?

Die KUEBLL-Liste ist in zwei Hauptgruppen unterteilt.

KUEBLL-Liste 1: Automatisch förderberechtigte Branchen

Diese Liste umfasst rund 91 Sektoren, die ohne Einzelnachweis als energie- und handelsintensiv gelten. Unternehmen aus diesen Branchen erhalten die Förderung ohne Nachweis.

KUEBLL-Liste 2: Förderfähig bei Erfüllung der CISAF-Kriterien

Nicht-automatisch gelistete Unternehmen können ebenfalls Förderung erhalten, wenn sie auf der Liste 2 stehen und nachweisen, dass sie die CISAF-Kriterien erfüllen.

CISAF-Kriterien:

  • Mindestens 5 % Strom- und Handelsintensität:

           Stromkosten ÷ Bruttowertschöpfung ≥ 5 %

  • Mindestens 2 % kombinierte Intensität:

           (Stromkosten + Handelsintensität-Anteil) ÷ Bruttowertschöpfung ≥ 2 %

3. Ihre nächsten Schritte und wie cleverwatt Sie dabei unterstützt

Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für den Industriestrompreis erfüllt, und begleiten Sie anschließend bei allen weiteren Schritten zur nachhaltigen Senkung Ihrer Energiekosten – unabhängig davon, ob eine Antragsberechtigung vorliegt.

Wenn Ihr Unternehmen zu den Begünstigten zählt: Nutzen Sie diese Chance! Der reduzierte Strompreis verschafft kurzfristig Entlastung und verbessert Ihre Kalkulationssicherheit. Vor allem aber sollten Sie die Pflichtinvestitionen strategisch klug einsetzen, um langfristig wettbewerbsfähiger und klimafreundlicher zu werden.  

Wir von cleverwatt unterstützen Sie dabei mit einem Full-Service Paket von der Analyse Ihres Verbrauchs über die wirtschaftliche Bewertung von Energieeffizienz-Maßnahmen bis hin zur Umsetzung dieser. Dazu zählen etwa Beratungen zu Batteriespeichern, intelligenter Steuerung und datengetriebener Lastflexibilisierung, um die Effekte der Förderung maximal auszuschöpfen. Kurzum: Wir helfen Ihnen, aus der staatlichen Beihilfe ein Sprungbrett in eine nachhaltigere Zukunft zu machen.

Gehört Ihr Unternehmen nicht zu den geförderten Branchen? Dann heißt es umso mehr, selbst aktiv zu werden. Auch ohne Staatszuschuss können Sie viel tun, um die Stromkosten zu senken und wettbewerbsfähig zu bleiben. Optimieren Sie Ihre Kostenstruktur, flexibilisieren Sie Ihr Lastprofil und professionalisieren Sie Ihre Beschaffungsstrategie, um Preisvolatilitäten abzufedern und Chancen am Strommarkt zu nutzen. Dabei steht Ihnen cleverwatt gerne zur Seite – mit pragmatischer Beratung, messbaren Ergebnissen und ohne zusätzlichen Personalaufwand für Sie.

Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.  

Übersicht anspruchsberechtigte Branchen Liste 1& 2

  • Rohstoffgewinnung und Bergbau
  • Lebensmittel und Getränkeindustrie
  • Textilindustrie, Bekleidungsindustrie und Lederindustrie
  • Holzindustrie, Zellstoffindustrie und Papierindustrie
  • Chemische Industrie und Kunststoffindustrie
  • Glasindustrie, Keramikindustrie und Mineralstoffindustrie
  • Metallbearbeitung und Metallverarbeitung
  • Elektronikindustrie und Elektrotechnikindustrie
  • Fahrzeugbau und Maschinenbau
  • Milchverarbeitung und Molkerei
  • Fleischverarbeitung und Schlachtung
  • Papierherstellung und Verpackungsherstellung
  • Feinchemie und Spezialchemie
  • Baukeramik und Ziegeleien
  • Metallgießerei und Metallverpackungen

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