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Netzentgelte & Regulatorik

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die Energieversorger an die Kommune zahlen — für das Recht, deren öffentlichen Verkehrsraum für Leitungen zu nutzen. Sie wird auf den Strompreis umgelegt.

Wie funktioniert es?

Die Höhe ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) bundesweit geregelt und richtet sich nach Einwohnerzahl der Gemeinde: in Großstädten bis 2,39 ct/kWh, in kleinen Gemeinden 1,32 ct/kWh. Sondervertragskunden (Tarif > Grundversorgung) zahlen pauschal 0,11 ct/kWh. Die Abgabe ist nicht verhandelbar, aber durch Sondervertrags-Status reduzierbar.

Rechenbeispiel

Ein Tarifkunde (Grundversorgung) in einer Großstadt zahlt 2,39 ct/kWh × 100.000 kWh = 2.390 € pro Jahr. Als Sondervertragskunde zahlt derselbe Verbraucher nur 110 € — Differenz 2.280 €.

Für wen relevant?

Alle Stromverbraucher. Für Industriebetriebe i. d. R. nur 0,11 ct/kWh (Sondervertragsstatus) — bei 5 GWh Verbrauch entspricht das 5.500 € pro Jahr.

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Jakob Ackermann, Geschäftsführer, cleverwatt

Jakob Ackermann

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