Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die Energieversorger an die Kommune zahlen — für das Recht, deren öffentlichen Verkehrsraum für Leitungen zu nutzen. Sie wird auf den Strompreis umgelegt.
Wie funktioniert es?
Die Höhe ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) bundesweit geregelt und richtet sich nach Einwohnerzahl der Gemeinde: in Großstädten bis 2,39 ct/kWh, in kleinen Gemeinden 1,32 ct/kWh. Sondervertragskunden (Tarif > Grundversorgung) zahlen pauschal 0,11 ct/kWh. Die Abgabe ist nicht verhandelbar, aber durch Sondervertrags-Status reduzierbar.
Ein Tarifkunde (Grundversorgung) in einer Großstadt zahlt 2,39 ct/kWh × 100.000 kWh = 2.390 € pro Jahr. Als Sondervertragskunde zahlt derselbe Verbraucher nur 110 € — Differenz 2.280 €.
Für wen relevant?
Alle Stromverbraucher. Für Industriebetriebe i. d. R. nur 0,11 ct/kWh (Sondervertragsstatus) — bei 5 GWh Verbrauch entspricht das 5.500 € pro Jahr.
Häufige Fragen
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Arbeitspreis
Der Arbeitspreis ist der verbrauchsabhängige Bestandteil von Strom- und Netzentgelt-Tarifen — gemessen in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh).
Netzentgelte
Netzentgelte sind die Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes. Sie bestehen meist aus Arbeits- und Leistungspreis, dazu kommen Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb sowie weitere Umlagen.
Eigenverbrauch
Eigenverbrauch ist der Anteil selbst erzeugten Stroms (PV, BHKW, Wind), den ein Unternehmen direkt vor Ort verbraucht — ohne Netzdurchleitung und ohne Netzentgelt.
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